St. Franziskus-Stiftung · Management / Organisation / Recht
Dokumentation im Kreißsaal
Beschreibung
Zielgruppe
• Hebammen • Ärztinnen und Ärzte in der Geburtshilfe
Ziele
Eine ordnungsgemäße Dokumentation stellt die erforderliche Qualität des Betreuungsverlaufs und der Behandlung der Frauen und des Kindes/der Kinder sicher und ist eine unabdingbare nebenvertragliche Pflicht, wenngleich sie nachrangig gegenüber den anderen Tätigkeiten ist. Die Dokumentation dient als Gedächtnisstütze, zur Unterstützung der Kommunikation, der Beweissicherung und dem haftungsrechtlichen Selbstschutz der Mitarbeiter:innen und des Trägers. Mit dem Besuch dieser Veranstaltung werden Sie sich mit den aktuellen Anforderungen an eine Dokumentation im Kreißsaal befassen und vor allem wird ein praxisbezogener Austausch möglich.
Auch für die Geburtshilfe stellt die Dokumentation einen wesentlichen Teil des Behandlungsvertrages dar und ist somit eine primäre ärztliche Pflicht:
• Die Dokumentation muss konkret sein und das Krankheits- und Behandlungsgeschehen für einen unbeteiligten Dritten nachvollziehbar abbilden. • Jede Abweichung von einer Norm ist dokumentationspflichtig. • Die schriftlich festgelegte Organisation (genaue Handlungsvorgaben) und Belehrung der Mitarbeiter:innen sind Aufgaben des/der Abteilungsleiter:in, der/die auch Belange des Datenschutzes und der Aufbewahrungsfristen sowie der digitalen Dokumentation beachten muss.
Besonderheiten gibt es dennoch, wie bei der Pränataldiagnostik, bei Ultraschalluntersuchungen und deren Befundung, bei der Krebsvorsorge und auch Behandlungsalternativen sowie unterschiedlichen Operationsverfahren. Die Nicht-Operation (Nicht-Sectio) aber auch die Schulterdystokie bedürfen einer eigenen Regelung der Dokumentation.

