FGA · Pflichtfortbildungen
Update für Praxisanleiter:innen: Kompetenz und Verantwortung als Praxisanleitung in der Pflege: Aktuelle Rechtsfragen
Beschreibung
Zielgruppe
Praxisanleiter:innen der Gesundheitsfachberufe – anrechenbar auf die jährliche Fortbildungspflicht für Praxisanleiter:innen
Ziele
Der Gesetzentwurf zum neuen Pflegekompetenzgesetz (PKG) sieht erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte sowie die selbstständige und eigenverantwortliche Ausübung bestimmter heilkundlicher Leistungen vor, die bislang ausschließlich Ärzt:innen vorbehalten waren. Ziel dieser Gesetzesinitiative ist es, die Kompetenzen von Pflegekräften stärker anzuerkennen und ihr fachliches Potenzial gezielter in die gesundheitliche Versorgung einzubinden.
Für die Praxisanleitung ergeben sich aus diesen Veränderungen besondere Herausforderungen und zugleich neue Chancen: Praxisanleitende übernehmen eine zentrale Rolle dabei, Auszubildende auf die erweiterten Aufgaben und Verantwortungsbereiche in der professionellen Pflege vorzubereiten.
Im Zuge der Ausweitung des pflegerischen Leistungsspektrums ändern sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für professionell Pflegende – und somit auch für die Praxisanleitung, die im Rahmen der Fortbildung thematisiert und erarbeitet werden.
Anhand von Fallbeispielen aus dem Pflegealltag und der sich ständig fortentwickelnden Rechtsprechung werden in diesem Zusammenhang verschiedene Aspekte erörtert, insbesondere:
• Pflichtverletzungen und fehlerhafte Entscheidungen • Haftung für Pflegefehler, Beweislastverteilung • Führungs- und Handlungsverantwortung • Direktionsrecht und seine Grenzen • (weitergehende) Delegation ärztlicher Tätigkeiten
Voraussetzungen
Abgeschlossene Weiterbildung zur Befähigung der Praxisanleitung
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass mit Ablauf der Anmeldefrist bei Absage der Teilnahme zu der o.g. Fortbildung Ihrerseits ohne Nachbesetzung des Platzes aus der eigenen Einrichtung, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 80% der Fortbildungskosten anfällt.

